Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

7. Öffentliche Finanzen

Voranschläge
94.090 Dringliche Entlastungen im Voranschlag 1995
Mesures urgentes d'assainissement au budget 1995

Botschaft: vom 19. Oktober 1994 (BBl V 581 / FF V 566)

Ausgangslage

Bei der Überarbeitung des Entwurfs zum Voranschlag 1995 beschloss der Bundesrat zusätzliche Einsparungen in der Grössenordnung von 900 Millionen Franken. Die Umsetzung dieser Einsparungen bedingt in drei Fällen den Rückgriff auf Dringlichkeitsrecht. Die folgenden drei Bundesbeschlüsse sollen am 1. Januar 1995 in Kraft treten:

  1. Bundesbeschluss über Sanierungsmassnahmen in der Arbeitslosenversicherung, beinhaltend die Erhöhung des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung von 2 auf 3 Prozent sowie die Einführung einer Karenzfrist beim Bezug von Taggeldern.
  2. Bundesbeschluss über Sparmassnahmen im Asyl- und Ausländerbereich, beinhaltend eine Pauschalisierung bei den Abgeltungen an die Fürsorgeleistungen der Kantone sowie die Ausweitung der Sicherheits- und Rückerstattungspflicht auf vorläufig aufgenommene Ausländer/innen und auf nicht aus dem Erwerbseinkommen stammende Vermögenswerte.
  3. Bundesbeschluss über Sparmassnahmen im Lohnbereich des Bundes, beinhaltend eine vorübergehende Kürzung der Bezüge der Magistratspersonen und der Beamtinnen und Beamten ab der 24. Besoldungsklasse.

Von den nationalrätlichen Finanzkommission wurde ein vierter Vorschlag eingebracht:

  • Bundesbeschluss über Sparmassnahmen im Bereich der Krankenversicherung.

Verhandlungen

NR 28.11.-30.11./01.12.1994 AB 1994, 2006
SR 06.-08.12.1994 AB 1994, 1184
NR 12.12.1994 AB 1994, 2262
SR 13.12.1994 AB 1994, 1291
NR 14.12.1994 AB 1994, 2308
SR 14.12.1994 AB 1994, 1320
NR 15.12.1994 AB 1994, 2396 (Dringlichkeit)
SR 15.12.1994 AB 1994, 1340 (Dringlichkeit)
NR 16.12.1994 Schlussabstimmungen (A: 110:66; B: 140:33; C: 164:4)
SR 16.12.1994 Schlussabstimmungen (A: 36:0; B: 41:0; C: 41:0)

Die vier dringlichen Bundesbeschlüsse wurden in der Eintretensdebatte des Nationalrats gleichzeitig mit dem Voranschlag 1995 beraten. In der Detailberatung war beim ersten Beschluss besonders die Karenzfrist bis zum Bezug von Arbeitslosenversicherungsgeldern umstritten. Es obsiegte ein Vermittlungsvorschlag, nach dem Personen mit niedrigem Einkommen von der Karenzfrist ausgenommen werden.

Bei dem Sparmassnahmen im Asyl- und Ausländerbereich wie auch bei den Sparmassnahmen im Lohnbereich des Bundes folgte der Rat den Vorschlägen des Bundesrates.

Beim vierten dringlichen Bundesbeschluss liess sich die Mehrheit von ihrer Kommission leiten, die darauf verwies, dass eine Subventionskürzung von 100 Millionen im Krankenversicherungsbereich tragbar sein, weil doch gleichzeitig 500 Millionen Franken zusätzlich aus der Mehrwertsteuer zur Prämienverbilligung vorgesehen seien. Bundesrat Stich bezeichnete den vorgelegten Bundesbeschluss als einmalige Unmöglichkeit, werde damit doch ein Gesetz abgeändert, für das noch die Referendumsfrist läuft.

Der Ständerat wollte beim Bundesbeschluss zur Arbeitslosenversicherung Karenztage für alle, lenkte in der Differenzbereinigung aber auf den Vorschlag mit einer sozialen Abfederung ein.

Wie der Erstrat unterstützte auch der Ständerat die Sparmassnahmen im Asyl- und Ausländerbereich, wie auch bei den Lohnkürzungen.

Auf den vierten, vom Nationalrat vorgeschlagenen Bundesbeschluss wollte der Ständerat nicht eintreten. Statt auf Dringlichkeitsrecht zurückzugreifen, beschloss er auf anderem Weg 80 Millionen Franken einzusparen. Die von den Kantonen nicht beanspruchten Mittel sollen dem Bund zufallen und 40 Millionen sollen erst 1996 ausbezahlt werden. In diesem Fall schloss sich der Nationalrat dem Ständerat an.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

  

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