Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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7. Öffentliche Finanzen
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Voranschläge |
94.090 |
Dringliche Entlastungen im
Voranschlag 1995 |
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Mesures urgentes
d'assainissement au budget 1995 |
Botschaft: vom 19. Oktober 1994 (BBl V 581 / FF V 566)
Ausgangslage
Bei der Überarbeitung des Entwurfs zum Voranschlag 1995
beschloss der Bundesrat zusätzliche Einsparungen in der Grössenordnung von 900 Millionen
Franken. Die Umsetzung dieser Einsparungen bedingt in drei Fällen den Rückgriff auf
Dringlichkeitsrecht. Die folgenden drei Bundesbeschlüsse sollen am 1. Januar 1995 in
Kraft treten:
- Bundesbeschluss über Sanierungsmassnahmen in der
Arbeitslosenversicherung, beinhaltend die Erhöhung des Beitragssatzes in der
Arbeitslosenversicherung von 2 auf 3 Prozent sowie die Einführung einer Karenzfrist beim
Bezug von Taggeldern.
- Bundesbeschluss über Sparmassnahmen im Asyl- und
Ausländerbereich, beinhaltend eine Pauschalisierung bei den Abgeltungen an die
Fürsorgeleistungen der Kantone sowie die Ausweitung der Sicherheits- und
Rückerstattungspflicht auf vorläufig aufgenommene Ausländer/innen und auf nicht aus dem
Erwerbseinkommen stammende Vermögenswerte.
- Bundesbeschluss über Sparmassnahmen im Lohnbereich des
Bundes, beinhaltend eine vorübergehende Kürzung der Bezüge der Magistratspersonen und
der Beamtinnen und Beamten ab der 24. Besoldungsklasse.
Von den nationalrätlichen Finanzkommission wurde ein
vierter Vorschlag eingebracht:
- Bundesbeschluss über Sparmassnahmen im Bereich der
Krankenversicherung.
Verhandlungen
NR |
28.11.-30.11./01.12.1994 |
AB 1994, 2006 |
SR |
06.-08.12.1994 |
AB 1994, 1184 |
NR |
12.12.1994 |
AB 1994, 2262 |
SR |
13.12.1994 |
AB 1994, 1291 |
NR |
14.12.1994 |
AB 1994, 2308 |
SR |
14.12.1994 |
AB 1994, 1320 |
NR |
15.12.1994 |
AB 1994, 2396 (Dringlichkeit) |
SR |
15.12.1994 |
AB 1994, 1340 (Dringlichkeit) |
NR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (A: 110:66; B: 140:33; C:
164:4) |
SR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (A: 36:0; B: 41:0; C:
41:0) |
Die vier dringlichen Bundesbeschlüsse wurden in der
Eintretensdebatte des Nationalrats gleichzeitig mit dem Voranschlag 1995 beraten.
In der Detailberatung war beim ersten Beschluss besonders die Karenzfrist bis zum Bezug
von Arbeitslosenversicherungsgeldern umstritten. Es obsiegte ein Vermittlungsvorschlag,
nach dem Personen mit niedrigem Einkommen von der Karenzfrist ausgenommen werden.
Bei dem Sparmassnahmen im Asyl- und Ausländerbereich wie
auch bei den Sparmassnahmen im Lohnbereich des Bundes folgte der Rat den Vorschlägen des
Bundesrates.
Beim vierten dringlichen Bundesbeschluss liess sich die
Mehrheit von ihrer Kommission leiten, die darauf verwies, dass eine Subventionskürzung
von 100 Millionen im Krankenversicherungsbereich tragbar sein, weil doch gleichzeitig 500
Millionen Franken zusätzlich aus der Mehrwertsteuer zur Prämienverbilligung vorgesehen
seien. Bundesrat Stich bezeichnete den vorgelegten Bundesbeschluss als einmalige
Unmöglichkeit, werde damit doch ein Gesetz abgeändert, für das noch die
Referendumsfrist läuft.
Der Ständerat wollte beim Bundesbeschluss zur
Arbeitslosenversicherung Karenztage für alle, lenkte in der Differenzbereinigung aber auf
den Vorschlag mit einer sozialen Abfederung ein.
Wie der Erstrat unterstützte auch der Ständerat die
Sparmassnahmen im Asyl- und Ausländerbereich, wie auch bei den Lohnkürzungen.
Auf den vierten, vom Nationalrat vorgeschlagenen
Bundesbeschluss wollte der Ständerat nicht eintreten. Statt auf Dringlichkeitsrecht
zurückzugreifen, beschloss er auf anderem Weg 80 Millionen Franken einzusparen. Die von
den Kantonen nicht beanspruchten Mittel sollen dem Bund zufallen und 40 Millionen sollen
erst 1996 ausbezahlt werden. In diesem Fall schloss sich der Nationalrat dem Ständerat
an.
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